Wie lange liegt Ihre letzte Impfung zurück? Diese Frage können viele Erwachsene nicht auf Anhieb beantworten. Sie müssen zuerst einen Blick in den Impfausweis werfen. Doch da folgt schon das nächste Problem: Wo ist dieser überhaupt? Selbst wer das «Impfbüechli» Meineimpfungen.ch Wenig Transparenz beim digitalen Impfausweis findet, muss die handschriftlichen Einträge entziffern können. Im Blut kann ein Arzt zwar nachweisen, ob ein Impfstoff verabreicht wurde, er sieht allerdings nicht, zu welchem Zeitpunkt und in wie vielen Dosen.

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Der elektronische Impfausweis soll das Problem lösen. Doch das Projekt läuft nur langsam an und erntet Kritik.

235’000 Registrierungen seit 2011

Der elektronische Impfausweis ist ein zentrales Element von «Gesundheit 2020», einer umfassenden Gesundheitsstrategie des Bundesrates. Genau wie der herkömmliche Impfausweis soll er einen Überblick über die bereits gemachten Impfungen Impfen Warum der Streit so heftig ist schaffen. Darüber hinaus weist er Nutzerinnen auch auf empfohlene oder fehlende Impfungen (siehe Box «Welche Impfungen werden in der Schweiz empfohlen») hin und erinnert sie daran.

Die Website meineimpfungen.ch, auf welcher der Ausweis erstellt wird, wurde auf Initiative der Genfer Immunologin Claire-Anne Siegrist entwickelt und wird vom Bundesamt für Gesundheit unterstützt. Das Projekt startete bereits im April 2011, stiess damals allerdings auf wenig Interesse: In den ersten sechs Jahren registrierten sich lediglich 150'000 Nutzerinnen und Nutzer. Erst im vergangenen Jahr stieg die Anzahl der Registrierungen rasant. Mittlerweile liegt sie bei rund 235'000 Nutzerinnen und Nutzern. «Das ist eine gute Zwischenbilanz», findet Rudolf Hauri von der Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte, die das Projekt unterstützen. «Systemumstellungen – insbesondere gekoppelt mit technischen Anpassungen – setzen sich selten innert kurzer Frist durch.» Es sei von Anfang an klar gewesen, dass eine flächendeckende Nutzung erst nach einer gewissen Zeit möglich sei. 

Die Vorteile des elektronischen Impfausweises

Ein elektronischer Impfausweis kann unter meineimpfungen.ch auf drei verschiedene Arten erstellt werden:
 

  • Durch den Patienten
    Nutzerinnen und Nutzer übertragen die Daten aus dem Impfbüchlein, indem sie die ersten Buchstaben des Impfstoffs eintragen. Dieser wird dann vom System automatisch vervollständigt. Das Erfassen setzt allerdings etwas Zeit und Geduld voraus.
     
  • Durch einen Arzt
    Viele Ärzte oder Apotheken bieten eine Übertragung und Überprüfung der Daten an. Dies macht vor allem Sinn, wenn das Impfbüchlein schwer zu entziffern ist. Die Kosten sind nicht einheitlich: Ärzte verwenden meist eine Taxpunkt-Position, Apotheker berechnen zwischen 30 und 50 Franken.
     
  • Durch DATAVAC
    Bei diesem Onlineservice erfassen und validieren Medizin- und Pharmakologiestudenten die Daten unter medizinischer Oberaufsicht. Patienten müssen ihr Impfbüchlein scannen, der Service kostet zehn Franken.

 

Ist der Impfausweis nicht mehr auffindbar, hilft ein elektronischer Assistent, die Impfvorgeschichte so gut wie möglich zu rekonstruieren. Nach der Eingabe werden die Daten von einem Mediziner überprüft und stehen in der App zur Verfügung. Anonymisierte Daten verwendet der Bund automatisch für seine Impfstatistik – wer das nicht möchte, kann seine Zustimmung verweigern.

Elektronischer Impfausweis benachrichtigt über abgelaufenen Impfschutz

Die Vorteile des elektronischen Impfausweises lassen sich nicht abstreiten: Patienten haben jederzeit Zugriff auf ihn und können die Daten auch einem Arzt zugänglich machen. Ein grünes Symbol kennzeichnet vollständige Impfungen, ein rotes Symbol weist auf solche hin, die aktualisiert werden müssen. In einem solchen Fall können Patientinnen eine Benachrichtigung per SMS oder E-Mail aktivieren.

Wer persönliche Daten wie durchgemachte Krankheiten, Allergien oder Risikofaktoren (inklusive geplante Reisen Tropenkrankheiten Zuerst impfen, dann verreisen ) hinterlegt, erhält präzise Impfempfehlungen, die auf dem Schweizerischen Impfplan beruhen. Seniorinnen und Senioren können beispielsweise auf die Grippeimpfung aufmerksam gemacht werden.
 

«Sobald eine bessere technische Schnittstelle geschaffen ist, bringt der elektronische Impfausweis nur Vorteile für Ärzte und Patienten.»

Pius Bürki, Kinderarzt und Vorstandsmitglied Haus- und Kinderärzte Schweiz


Durch den Service könnte auch eine bessere Durchimpfungsrate Masern «Es gibt noch viel zu viele Ungeimpfte» erreicht werden: Eine 2016 durchgeführte Untersuchung des Bundesamts für Gesundheit ergab, dass nur 43 Prozent der Befragten zwischen 17 und 34 Jahren die empfohlenen Auffrischungsimpfungen gemacht haben.

Der Mehraufwand ist noch zu gross

Noch bringt der elektronische Impfausweis allerdings für viele Ärzte einen Mehraufwand mit sich, da er mit deren Softwares oft nicht kompatibel ist. «Wenn ich dieselben Impfdaten zuerst auf meinem Computer speichere und dann noch auf den elektronischen Impfausweis übertrage, ist das doppelte Arbeit», sagt Pius Bürki, Kinderarzt und Vorstandsmitglied von Haus- und Kinderärzte Schweiz. «Pro Patient dauert das Einloggen, Zurechtfinden und Übertragen der Daten etwa zehn Minuten. Sobald eine bessere technische Schnittstelle geschaffen ist, bringt der elektronische Impfausweis nur Vorteile für Ärzte und Patienten.»

Doch diese Schnittstelle existiert bereits: «meineimpfungen.ch hat seine Datenstrukturen als erstes Schweizerisches eHealth-Projekt so genormt, damit eine einfache Koppelung mit verschiedenen Ärzte-Softwares möglich ist», erklärt Hannes Boesch, Stiftungsrat «meineimpfungen». «Allerdings haben sich bis heute nur wenige Software-Hersteller die Mühe gemacht, ihre Systeme über die Schnittstellen zu koppeln.» Boesch vermutet, dass zu wenige finanzielle Anreize für eine solche Investition bestünden.

Trotzdem haben sich auf der Website bisher nahezu 9000 Fachpersonen registriert. Ein Drittel davon nutzt den Dienst regelmässig, ein weiterer Drittel sporadisch und der letzte Drittel befindet sich im Wartemodus. Die Zahl der aktiven Fachpersonen ist laut Boesch für die Verbreitung des elektronischen Impfausweises entscheidend: Je mehr Ärzte und Apotheker ihn bewerben, desto mehr Patienten registrieren sich. Deshalb besucht meineimpfung die bereits registrierten Fachpersonen und unterstützt sie bei der Handhabung des Systems.

Der Impfausweis wird Teil des elektronischen Patientendossiers

Auch eine Verknüpfung mit dem elektronischen Patientendossier Elektronisches Patientendossier Die Gier nach Gesundheitsdaten (EPD) ist geplant. Dieses speichert sämtliche medizinische Daten – ob vom Chirurgen, Psychiater oder Hausarzt – an einem zentralen Ort. Patienten haben jederzeit Zugriff auf ihre Krankheitsgeschichte und können sie medizinischen Fachpersonen zugänglich machen. «Die notwendigen Schnittstellen sind bereitgestellt und wurden getestet. Wir warten nur noch, bis das EPD wirklich einsatztauglich ist», so Boesch.

Er ist überzeugt, dass die Verbreitung des elektronisches Patientendossiers auch dem Impfausweis zugutekommt. Bis dahin ist noch etwas Geduld gefragt. Die schrittweise Einführung erfolgt ab Frühjahr 2020 bei Kliniken und Spitälern, spätestens zwei Jahre danach folgen Geburtshäuser und Pflegeheime.

Welche Impfungen werden in der Schweiz empfohlen?
  • Diphtherie, Starrkrampf (Tetanus), Keuchhusten (Pertussis)
    Die Impfung umfasst vorerst drei Dosen im Alter von 2, 4 und 12 Monaten. Zwischen 4 bis 7 Jahren (vor Schuleintritt) und mit 11 bis 15 Jahren wird sie dann aufgefrischt. Erwachsene sollten sich im Alter von 25 Jahren noch einmal impfen lassen. Danach werden Diphtherie und Starrkrampf idealerweise alle 20 Jahre aufgefrischt, ab 65 Jahren alle 10 Jahre.
     
  • Haemophilus influenzae Typ b (Hib-Impfung)
    Die Impfung ist für Kinder im Alter von 2, 4 und 12 Monaten empfohlen. Weitere Impfungen sind in der Regel nicht mehr nötig.
     
  • Kinderlähmung (Poliomyelitis)
    Säuglinge sollten im Alter von 2, 4 und 12 Monaten drei Impfdosen erhalten. Die letzte Dosis folgt zwischen 4 und 7 Jahren. Bei Aufenthalten in Risikogebieten wird eine Auffrischung nach 10 Jahren empfohlen.
     
  • Hepatitis B (HBV)
    Ein Kombinationsimpfstoff wird Säuglingen im Alter von 2, 4 und 12 Monaten empfohlen. Ebenfalls empfohlen wird eine Impfung im Alter von 11-15 Jahren für bisher nicht geimpfte Jugendliche und Risikogruppen sowie eine Auffrischungsimpfung im Erwachsenenalter.
     
  • Pneumokokken-Erkrankungen
    Die Impfung ist für Kinder im Alter von 2, 4 und 12 Monaten empfohlen.
     
  • Masern, Mumps und Röteln
    Empfohlen sind zwei Dosen im Alter von 9 Monaten und 12 Monaten. Eine Nachholimpfung wird Erwachsenen empfohlen, die nach 1963 geboren wurden und gar nicht oder unvollständig geimpft sind. Sie wird in zwei Dosen im Abstand von mindestens einem Monat verabreicht.
     
  • Windpocken (Varizellen)
    Die Impfung wird 11 bis 15-Jährigen und Erwachsenen unter 40 Jahren empfohlen, die nie Windpocken hatten und deshalb nicht durch Antikörper geschützt sind.
     
  • Humane Papillomaviren (HPV)/Feigwarzen
    Die Impfung wird Mädchen als Basisimpfung und Jungen als ergänzende Impfung empfohlen. Geimpft wird idealerweise zwischen 11 und 14 Jahren und vor Beginn der sexuellen Aktivität empfohlen. Auch für 15- bis 26-Jährige kann die Impfung Sinn machen.
     
  • Grippe-Impfung (Influenza)
    Die Impfung wird ab einem Alter von 65 Jahren jährlich empfohlen.

 

Weitere Informationen finden Sie im Schweizerischen Impfplan 2019.

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Chantal Hebeisen, Redaktorin
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